Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG§ 196 Jahresbericht
Stand: 01.12.2021
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- VG Köln, 24.07.2025 – 1 L 327/23Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einmal jährlich einen Bericht über die Entwicklung des Telekommunikationsmarktes, einschließlich der wesentlichen Marktdaten, ihrer Entscheidungen sowie ihrer eingesetzten personellen und finanziellen Ressourcen. In dem Jahresbericht berichtet die Bundesnetzagentur auch über ihre zukünftigen Vorhaben.