Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG§ 196 Jahresbericht
Stand: 01.12.2021
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einmal jährlich einen Bericht über die Entwicklung des Telekommunikationsmarktes, einschließlich der wesentlichen Marktdaten, ihrer Entscheidungen sowie ihrer eingesetzten personellen und finanziellen Ressourcen. In dem Jahresbericht berichtet die Bundesnetzagentur auch über ihre zukünftigen Vorhaben.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 196 TKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Köln, 24.07.2025 – 1 L 327/23Zitiert von 4
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